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ZIVILRECHT
  • SCHUTZ DES VERMÖGENS VON GRIECHEN UND AUSLÄNDERN
  • SCHUTZ DES GESCHÄFTSVERKEHRS
  • FAMILIÄRE BEZIEHUNGEN
  • ERBSCHAFTEN
  • TESTAMENTE
  • BESTEUERUNG
  • EXPATRIATES
  • IMMOBILIEN
  • STRAFRECHTLICHE BEZÜGE
  • ZIVILRECHTLICHER FÄLLE

Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unserer Gesellschaft decken sämtliche Themen des griechischen Zivilrechts ab, z.B. betreffend den Schutz des beweglichen und unbeweglichen Vermögens oder den Geschäftsverkehr oder die Regelung bzw. Gestaltung von Beziehungen im Bereich des Familien- und Erbrechts. Dies schließt sowohl die außergerichtliche als auch, falls erforderlich, die gerichtliche Vertretung unserer Mandaten ein.

Typische Fälle und Themen unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung sind:

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Besondere Fragen stellen sich in den oben genannten Fällen, sobald ein Auslandsbezug vorliegt. Wir vertreten sehr erfolgreich Fälle von im Ausland lebenden Personen (expatriates), d.h. Griechen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder dort arbeiten oder dort geschäftlich tätig sind, oder Ausländern, die dauerhaft oder vorübergehend in Griechenland leben oder deren Lebensbeziehungen eine Verbindung zu Griechenland oder zu einem Griechen oder einer Griechin oder zu Immobilien in Griechenland aufweisen.

Besondere Bedeutung bei unserer Unterstützung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei haben unsere Kontakte zu Rechtsanwaltskanzleien, Notaren und Wirtschaftsberatern im Ausland.

Außerdem unterstützen und beraten wir unsere Mandaten in Steuersachen, die einen Zusammenhang zu zivilrechtlichen Fällen aufweisen, und bei Steuererklärungen für Einkommen, Schenkungen und Erbschaften, in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltern. Wir übernehmen als steuerliche Vertreter die Erlangung einer Steuerregistrierungsnummer für Bürger mit Wohnsitz im Ausland und betreuen die Beilegung von Streitigkeiten in Steuer- und Versicherungssachen natürlicher und juristischer Personen, insbesondere Griechen, die im Ausland leben, oder Ausländern, die in Griechenland leben, unter Berücksichtigung der bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, damit sie nicht für denselben Steuergegenstand zweimal besteuert werden.