Die rechtliche Unterstützung von Gesellschaften ist systematisch und fortlaufend Gegenstand unserer RAGft. Unsere Rechtsanwälte werden als Rechtsberater von Gesellschaften tätig, entweder vor Ort in der jeweiligen Gesellschaft, wo sie als Rechtsberater beschäftigt werden, oder von unseren Büros aus. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaften erfolgt entweder auf der Basis einer dauerhaften Kooperation oder einer ad hoc Unterstützung in bestimmten Fällen. Oftmals unterstützen wir rechtlich einen oder mehrere Gesellschafter einer Gesellschaft oder einzelne Mitglieder der Geschäftsführung. Beispielsweise beinhaltet unsere rechtliche Unterstützung:
- Vereinbarungen im Vorgründungsstadium, Vorverträge, LOI, MOU.
- Gründung von Gesellschaften aller Formen, IKE (private Kapitalgesellschaft), Personen- und Kapitalgesellschaften. Erstellung von Satzungen. Gesellschaftsgründungen. Unterstützung gegenüber Behörden, dem Handelsregister, Finanzämtern, etc.
- Unterstützung interner Verfahren der Gesellschaften wie Verfassung von Entwürfen von Sitzungsprotokollen des Vorstandes, der Geschäftsführer oder der Hauptversammlungen von Aktionären oder Gesellschaftern.
- Verfassung von Vereinbarungen, die neben den gesellschaftsrechtlichen und satzungsrechtlichen Vereinbarungen geschlossen werden, Verfassung von Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen.
- Kooperations-, Werk-,Geschäftsführungs-, Auftragsverträge.
- Dauerhafte Unterstützung zur rechtlichen Beratung von Gesellschaften zu allen internen und externen Rechtsangelegenheiten der Gesellschaft.
- Abdeckung aller Rechtsfragen der Gesellschaft im Außenverhältnis bei Verträgen, Immobilien, Sondervereinbarungen, Arbeitsrechtssachen, Steuersachen und Versicherungssachen.
- Umwandlungen, Fusionen, Abspaltungen von Unternehmenszweigen, Übernahmen, Auflösungen. Bezuschussungen und Förderungen aufgrund von Entwicklungsgesetzen.
- Unterstützung von Gesellschaftsvertretern bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen.
- Übereignung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien. Rechtliche Prüfungen (legal due diligence).
- Insolvenzen, Sanierungen, Reorganisationen, Ausgleichsverfahren.
In Fällen, in denen die Gesellschafter oder die Investoren Ausländer sind, übernehmen wir entweder ihre Vertretung in sämtlichen gesellschaftlichen Organen, ohne dass sie in Griechenland erscheinen oder sich in Griechenland befinden müssen, oder wir vermitteln bei der Organisation von Telekonferenzen. Ebenfalls übernehmen wir die steuerliche Vertretung der ausländischen Gesellschafter bzw. Mitglieder der Geschäftsführung. Außerdem übernehmen wir in allen oben genannten Angelegenheiten die gerichtliche Unterstützung unserer Mandanten, sollte eine Sache vor Gericht gebracht werden.