Viele unserer Rechtsanwälte sind im Handelsrecht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fälle. Das Handelsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsfragen, die besondere Kenntnisse und eine sehr gute außergerichtliche Handhabung erfordern. Es umfasst auch ein breites Spektrum von gerichtlichen Gegenständen, die sich aus einer Vielzahl von Handelsverträgen ergeben. Handelsrechtliche Streitigkeiten sind verschiedenen zivilprozessrechtlichen Verfahren zuzuordnen. Das Recht weist in den verschiedenen Mitgliedstaaten viele Ähnlichkeiten auf, da es sich inzwischen aus Richtlinien und Verordnungen der Gemeinschaft ableitet.
Die einzelnen Rechtsgebiete, mit denen wir uns befassen, sind unter anderem:
- Verträge über Handelsvertretung und kaufmännische Zusammenarbeit. Vertragshändlerverträge
- Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatz aus Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen (Richtlinie 86/653, Präsidialdekret 219/1991)
- Werk- und Dienstleistungsverträge, Leasing, Factoring und Franchising
- Private Versicherungsverträge
- Transportverträge
- Gewerbliche Mietverträge
- Bankverträge
Die o.g. Gegenstände führen häufig zu Schadensersatzansprüchen, die wir vor den griechischen Gerichten in allen Instanzen vertreten.