Digitale Nomaden in Griechenland: Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufenthaltsanforderungen
Die Zunahme der Fernarbeit, insbesondere nach der Covid-19-Pandemie, hat die Notwendigkeit einer flexiblen Gesetzgebung und einer Anpassung an die internationale Praxis der Mobilität von Arbeitnehmern und der Fernarbeit mittels digitaler Technologien ohne Einschränkungen des Wohnortes des Arbeitnehmers deutlich gemacht.
In diesem Zusammenhang wurde der griechische Rechtsrahmen zunächst durch das Gesetz 4825/2021 und später durch das Gesetz 5038/2023 (Einwanderungsgesetz) reformiert, wodurch die Ausstellung eines speziellen Einreisevisums für digitale Nomaden (Visum D – Digitale Nomaden) mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr und einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis Typ I.8.) mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, eingeführt wurde.
Genauer gesagt können Drittstaatsangehörige, die sich in Griechenland aufhalten und dort arbeiten möchten, entweder als Selbstständige mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Ausland oder im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags mit natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb Griechenlands, mittels Informations- und Kommunikationstechnologien, ein Visum für digitale Nomaden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, vorausgesetzt, sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel von mindestens 3.500 € pro Monat und einen vollständigen Krankenversicherungsschutz.
Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz 5038/2023 Inhabern eines einheitlichen Schengen-Visums (Visum C), das einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erlaubt, direkt eine Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden zu beantragen, sofern sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden dem Inhaber nicht das Recht einräumt, Zugang zum griechischen Arbeitsmarkt zu erhalten oder in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. In einem solchen Fall sollte die interessierte Person daher prüfen, ob sie eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.
Mit der richtigen Beratung und rechtlichen Unterstützung wird der Übergangsprozess einfacher und effizienter. MStR Law reagiert auf das wachsende Interesse von Drittstaatsangehörigen und Fernarbeitern an einem Umzug nach Griechenland und nutzt ihr Fachwissen und ihre Erfahrung, um Personen zu unterstützen, die den Aufenthaltsstatus eines digitalen Nomaden anstreben. Wir bieten die erforderliche rechtliche Beratung und Unterstützung in Fragen des Steuer- und Arbeitsrechts sowie der Vermietung und des Erwerbs von Immobilien, stellen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sicher und erleichtern die Niederlassung in Griechenland.