Dirk Reinhardt ist Rechtsanwalt am Areopag, dem Obersten Gerichtshof Griechenlands, und Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft «MICHELIS-STRONGYLAKI-REINHARDT». Er ist in Deutschland aufgewachsen und absolvierte sein Studium an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, wo er sein erstes Staatsexamen ablegte. Seit 1989 lebt in Griechenland und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Athen. Sein Referendariat absolvierte er in der Kanzlei von Antonis Lambropoulos. Als Rechtsanwalt spezialisierte er sich zunächst auf Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Er war für die Gesellschaften KPMG als Steuerberater und Manager in der Steuerberatung für verschiedene steuerrechtliche und in Zusammenhang stehende Themen zuständig, wie Doppelbesteuerungsabkommen, Fragen zur Niederlassung, Betrieb, Fusion und Erwerb von Gesellschaften und bezüglich Großprojekten und Investitionen in Griechenland im Allgemeinen. Seit 2005 ist er Partner der MStR und ist verantwortlich für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum in Europa. Er ist spezialisiert im griechischen Handelsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Energie- und Umweltrecht (insbesondere Erneuerbare Energien, Energieeffizienz) sowie Fragen Neuer Technologien, Innovation und Startups. Er ist Gründungsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des «Griechischen Instituts für Rechtliche Studien über Innovatives Unternehmertum & Start-ups», das 2014 gegründet wurde. Er ist aktives Mitglied der Arbeitsgruppe für Rechtsfragen der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer. Er hat Beiträge und Artikel in Büchern und Fachzeitschriften zu Fragen im griechischen Energie-, Steuer- und Handelsrecht veröffentlicht und referiert zu diesen Themen auf Fachveranstaltungen in Griechenland, Deutschland und Österreich. Er spricht Deutsch, Griechisch und Englisch.