Der Zweck des Förderprogramms „PRODUC-E GREEN“, das bereits im Mai 2023 durch den Gemeinsamen Ministerbeschluss (JMD) der Minister für Finanzen, Entwicklung und Investitionen sowie Energie und Umwelt (offiziell veröffentlicht im Amtsblatt der Regierung B‘ 3156/12-05-2023) angekündigt wurde und aus dem Recovery and Resilience Fund finanziert wird, ist die Unterstützung von Investitionsprojekten im Zusammenhang im Sektor grüne Industrie. Das Programm konzentriert sich hauptsächlich auf die Bereiche Elektromobilität, erneuerbare Energiequellen (EE) und energiesparende Produkte mit dem Ziel, neue Technologien zu entwickeln, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken.
Diese Aktion ist Teil einer allgemeinen Strategie, die auf die grüne Energiewende und die nachhaltige Entwicklung durch die Integration erneuerbarer Energiequellen und die Umsetzung innovativer Energiesparmethoden abzielt, Ziele, die auch im überarbeiteten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) dargestellt werden, der im Juni 2024 offiziell vorgelegt werden soll.
Bereits mit der kürzlich unter der Nr. YPEN/YDEN/129793/1531 JMD (Amtsblatt der Regierung B‘ 6974/12-12-2023) veröffentlichten Änderung der ursprünglichen Ankündigung der Produc-e Green Action wurde die Antragsfrist bis zum 15. Februar 2024 verlängert, insbesondere aufgrund des gestiegenen Interesses seitens der Investoren.
Die Begünstigten der Zuschussregelung sind juristische Personen, die auf der Grundlage der in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 festgelegten Kriterien entweder als kleine und mittlere Unternehmen oder als Großunternehmen eingestuft werden und zu Beginn des Investitionsprojekts mindestens eine der in Anhang I der gemeinsamen Masterplanungsrichtlinie aufgeführten förderfähigen Tätigkeitscode-Nummer als Haupttätigkeit haben.
Der Prozentsatz des zu gewährenden Zuschusses hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens (ob es sich um ein KMU oder ein Großunternehmen handelt, wie bereits erwähnt) und von der Region/regionalen Einheit ab, in der die Investition durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang kann der Prozentsatz des zu gewährenden Zuschusses je nach den im Einzelfall erfüllten Bedingungen zwischen 40 % und 70 % liegen, wobei für bestimmte Investitionskategorien spezifischere Bestimmungen gelten.
Die Kosten des Investitionsvorhabens werden durch Fremdfinanzierung in Höhe von mindestens 20 % des gesamten Investitionsbudgets gedeckt. Der finanzielle Eigenbeitrag des Begünstigten muss jedoch mindestens 25 % betragen, entweder in Form von Eigenkapital oder externer Finanzierung (Bankdarlehen), wobei eine öffentliche Finanzierung nicht erforderlich ist.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist und nach Abschluss der Bewertung der Anträge erfolgt ein Bewilligungsbescheid, vorausgesetzt, dass die im JMD festgelegten Bedingungen für die Zuschussgewährung erfüllt sind und die verfügbaren Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheids kann der Begünstigte eine Vorauszahlung von bis zu 40 % der gewährten Finanzhilfe beantragen, sofern er eine Bürgschaft eines Bankinstituts für die Vorauszahlung vorlegt.