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Am 3. August 2017 wurde die Finanzministerialentscheidung zur Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen im Griechischen Regierungsblatt veröffentlicht. Laut der neuen Ministerialentscheidung wird ab 1. September 2017 die Geldabhebung idH von 1.800€ pro Kalendermonat, sowie die Möglichkeit von Geldabhebungen bis 50% insgesamt, von Geldsummen, die ab dem 1en September 2017 aus dem Ausland in griechische Kreditinstitute auf schon existierende Konten überwiesen werden, erlaubt. Die Einzelheiten des Verfahrens werden vom Genehmigungsausschuss für Banktransaktionen bestimmt.

Außerdem können die Gesellschaften, die zur  einfacher Buchführung verpflichtet sind, von der Publizierung des obengenannten Entscheidung im Griechischen Regierungsblatt ein neues Giro-, oder Einlagekonto eröffnen, indem sie ein neue Customer ID Nummer beantragen, unabhangig davon, ob sie Kontoberechtigte eines weiteres Kontos sind (diese Möglichkeit besteht schon für Gesellschaftenmit mit doppelter Buchführung).