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In Anwendung der Bestimmungen des Beschlusses Nr. YΠΕΝ/ΓΔE/84014/7123/12-8-2022 des Energieministers (Regierungsanzeiger 4333 B΄/12-8-2022) wurde unter anderem der Rahmen zur Vergabe von Prioritäten bei der Erteilung Endgültiger Netzanschlussangebote für Kraftwerke Erneuerbarer Energien, Hocheffizienter Kraftwärmekopplung und Energiespeicherkraftwerke, die der Netzbetreiber und der Systembetreiber vornehmen, festgelegt. Die Prioritätsvergabe bei der Zuteilung von Endgültigen Netzanschlussangeboten erfolgt durch die Einordnung der Kraftwerke in Rangordnungsgruppen, und zwar in Bezug auf den Systembetreiber in sechs Hauptrangordnungsgruppen, einschließlich Untergruppierungen, und in Bezug auf den Netzbetreiber in fünf Rangordnungsgruppen. Einige der Hauptkriterien für die Anwendung des neuen Rahmens zur Vergabe von Prioritäten sind die Technologie der Projekte, ihre Kapazität und ihr geografischer Standort, während für die Aufnahme in einige der bevorzugten Prioritätsgruppen Bedingungen und Voraussetzungen eingeführt werden, nämlich die Anwendung einer maximalen Kapazitätsgrenze für Netzanschlussangebote pro Gruppe/Untergruppe und eine prozentuale Reduzierung der geplanten Kapazität jedes Projekts.

Regierungsanzeiger 4333 B΄12-8-2022