Ab dem 1. Januar 2018 erfreuen sich Haushalte einer doppelten Reduzierung der Kosten ihres Stromverbrauchs. Der Grund dafür ist die Reduzierung der Sondergebühr zur Minderung der Schadstoffemissionen (ETMEAR = Eidiko Telos Miosis Aerion Rypon) um 8,48% (von 0,02477 €/kWh auf 0,02267 €/kWh), sowie die neue Berechnungsmethode der täglichen und nächtlichen Belastungen für Leistungen des Gemeinwohls (YKO = Ypiresies Koinis Ofeleias), nämlich mit Einführung von drei statt vier Verbrauchsstufen und Abschaffung der gesonderten Berechnung des nächtlichen Verbrauchs, sowie mit Einführung der separaten Berechnung des Verbrauchs der einzelnen Progressionsstufen gegenüber der bisherigen progressionsstufenübergreifenden Berechnung. Mit dem vorhergehenden System, angenommen ein Haushalt überschreitet mit einer einzelnen Kilowattstunde eine bestimmte Stufe, wurde er auch für die übrigen Kilowattstunden mit dem höheren Preis der nächsten Stufe belastet. Nach dem aktuellen System wird nur die überschreitende Verbrauchsmenge mit dem höheren Preis belastet.
In tabellarischer Form stellen sich die bisherigen Belastungen der YKO und die entsprechenden Stufen des Energieverbrauchs pro Tertial im Vergleich mit den neuen wie folgt dar:
Bis 31.12.2017
progressionsstufenübergreifend |
Seit 1.1.2018
separate Berechnung pro Progressionsstufe |
· Von 0 bis 1.600 kWh: 0,00699 €/kWh | · Von 0 bis 1.600 kWh: 0,0069 €/kWh |
· Von 1.601 bis 2.000 kWh: 0,0157 €/kWh | · Von 1.601 bis 2.000 kWh: 0,05 €/kWh |
· Von 2.001 bis 3.000 kWh: 0,02987 €/kWh | · Über 2.001 kWh: 0,085 €/kWh |
· Über 3.001 kWh: 0,04488 €/kWh | / |
Nächtliche Belastung: 0,00889 €/kWh (umfasst gesamten nächtlichen Verbrauch unabhängig von der Menge) | Preise gelten sowohl für täglichen als auch nächtlichen Verbrauch |
Betriebspraktikantin MStR Law Ioanna Michailidou, Quelle: www.energyworld.gr (11-1-2018) mit Berechnungsbeispielen