Die Energieregulierungsbehörde (RAE) hat die Bekanntmachung für die nächste Ausschreibung Erneuerbarer Energien in 2021 veröffentlicht. Mit ihrer Entscheidung 1648/2020 (RegZ B Nr. 5760/28.12.2020) macht die RAE ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren zur Einreichung von Anträgen für folgende Kategorien mit einer gesamten zu versteigernden Kapazität von 350 MW bekannt:
- Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität kleiner oder gleich 20 MW
- Windkraftanlagen mit einer Kapazität kleiner oder gleich 50 MW
Datum für die elektronische Versteigerung ist der 24. Mai 2021, während die Anträge zur Teilnahme bis zum 22. März 2021 eingereicht werden müssen. Für Einzelheiten der Bekanntmachung verweisen wir auf die Entscheidung 1648/2020 der RAE.